Habe ich ein Nutzungsrecht an den Aufnahmen, auf die ich bei FamilySearch.org stoße?

Nahezu alle Aufzeichnungen in den Sammlungen von FamilySearch unterliegen einem Vertrag zwischen dem ursprünglichen Verwalter der Aufzeichnungen und FamilySearch.
 
Die meisten Verträge sehen vor, dass FamilySearch Ihnen das Recht einräumt, Aufzeichnungen für die gelegentliche, private, nichtkommerzielle genealogische Forschungsarbeit zu verwenden. Damit ist auch das Recht verbunden, sachbezogene Angaben zu Ihren direkten Vorfahren auszuwerten und Ihrem persönlichen Stammbaum hinzuzufügen, den Sie dann ganz nach Bedarf verwenden dürfen.
Die Veröffentlichung oder Verbreitung der Aufnahmen oder Dokumente, die zur Aufzeichnung gehören – ob in gedruckter Form oder im Internet –, sowie eine umfassende Indexierung, Übertragung oder Übersetzung der Aufzeichnungen ist vertraglich untersagt, auch für nichtkommerzielle Zwecke. Sie müssen eine schriftliche Genehmigung vom Verwalter der Originalaufzeichnung einholen, bevor Sie die Aufnahme einer Aufzeichnung oder eines Dokuments veröffentlichen. 

Klicken Sie auf dem Bildschirm mit der Sammlung zu der Aufzeichnung, die Sie gerade ansehen, auf Mehr erfahren. In einigen der dann angezeigten Wiki-Artikel steht, wer der Verwalter der Sammlung ist.

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