Wonach richtet sich, ob eine Person im Familienstammbaum als lebend oder verstorben angezeigt wird?

Das System betrachtet eine Person als lebend, wenn beide der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Betreffende wurde vor höchstens 110 Jahren geboren, hat vor höchstens 95 Jahren geheiratet oder hatte ein Kind, das vor höchstens 95 Jahren geboren wurde.
  • Der Datensatz enthält keine Angaben zum Tod.

Hinweis: Wenn Sie in den Feldern zum Tod oder zur Bestattung etwas eingeben, geht das System davon aus, dass der Betreffende verstorben ist.
Wenn Sie eine Person als verstorben markieren möchten, halten Sie sich bitte an folgende Richtlinien: 

  • Überprüfen Sie, ob der Betreffende verstorben ist und geben Sie eine Quelle an.
  • Wenn Sie zum Betreffenden keine Angaben in Dokumenten, wie zum Beispiel Volkszählungsunterlagen, finden, gehen Sie nicht davon aus, dass der Betreffende verstorben ist. Der Betreffende gilt als lebend, solange Sie keinen Beleg für seinen Tod gefunden haben, es sei denn, er wurde vor über 110 Jahren geboren oder hat vor über 95 Jahren geheiratet.
War das hilfreich?